
Staatliche Gewerbeschule Gastronomie
und Ernährung
Angerstraße 4
22087 Hamburg
Büro +49-40-42859-3423
Fax +49-40-42859-3128

Europäische Union & Schweiz
Dank der Sozialversicherungsabkommen unter den EU-Staaten und mit
der Schweiz sind Beschäftigungen in diesen Ländern problemlos
möglich. Sie sind jeweils sozialversicherungspflichtig.
Für die Anerkennung der Rentenbeiträge ist es erforderlich,
dass Sie sie der Rentenkasse nachweisen. Nähere Informationen sind
bei der BfA oder der LVA erhältlich. Bitte erkundigen Sie sich kurz
vor Ihrer Ausreise nach den jeweils gültigen Bestimmungen.
Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden ebenfalls im
Gastland erhoben. Bevor Sie nach Deutschland zurückkehren, müssen
Sie unbedingt bei der örtlichen Arbeitsverwaltung die Formulare E301
oder E 303 ausfüllen lassen, die Sie beim Arbeitsamt in Ihrer Heimat
vorlegen. Dann haben Sie dieselben Ansprüche auf Arbeitslosengeld,
die Sie bei Beschäftigung im Inland auch erworben hätten.
Wo bekomme ich die
Sozialversicherungsbestätigungen?
Schweiz: Kantonalspolizei oder dem
Arbeitgeber
Frankreich: Präfektur
UK und Irland: Social Office, Department of Health and
Social Security, Arbeitgeber
Außereuropäische Länder
Da es mit den Ländern außerhalb Europas i.d.R. keine
Sozialversicherungsabkommen gibt, müssen Sie sich ggf. selbst
versichern.
Wenn betriebliche Krankenversicherungen angeboten werden,
sollten Sie deren Schutzumfang prüfen und ggf. lieber eine
Auslandskrankenversicherung in Deutschland abschließen.
Die ZIHOGA empfiehlt, eine freiwillige Rentenversicherung in
Deutschland abzuschließen, damit die Jahre im Ausland bei der
Berechnung Ihrer Ansprüche nicht wegfallen.
Eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist leider nicht auf
freiwilliger Basis möglich. Sie haben daher keinen Anspruch
erworben, wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren.
Bitte bedenken Sie, dass im Krankheitsfall ein Heimflug ratsam
werden kann. Prüfen Sie ob Ihre Versicherung das Risiko trägt,
schließen Sie ggf. eine Zusatzversicherung ab.
Besonderheiten einzelner Länder:
USA: J-1-Visa umfassen eine Pflichtkrankenversicherung,
Privathaftpflicht (für USA gültig) nicht vergessen, Rentenbeiträge
werden in Deutschland anerkannt, Sie müssen sie nachweisen.
Australien, Neuseeland, Südafrika: Sie sind
selbst für die soziale Absicherung verantwortlich.