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Staatliche Gewerbeschule Gastronomie
und Ernährung

Angerstraße 4
22087 Hamburg
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Die Welt ist nicht genug ;-)
Auslandserfahrung sammeln - ok für Versicherung und Rente?

Europäische Union & Schweiz
Dank der Sozialversicherungsabkommen unter den EU-Staaten und mit der Schweiz sind Beschäftigungen in diesen Ländern problemlos möglich. Sie sind jeweils sozialversicherungspflichtig.
Für die Anerkennung der Rentenbeiträge ist es erforderlich, dass Sie sie der Rentenkasse nachweisen. Nähere Informationen sind bei der BfA oder der LVA erhältlich. Bitte erkundigen Sie sich kurz vor Ihrer Ausreise nach den jeweils gültigen Bestimmungen.
Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden ebenfalls im Gastland erhoben. Bevor Sie nach Deutschland zurückkehren, müssen Sie unbedingt bei der örtlichen Arbeitsverwaltung die Formulare E301 oder E 303 ausfüllen lassen, die Sie beim Arbeitsamt in Ihrer Heimat vorlegen. Dann haben Sie dieselben Ansprüche auf Arbeitslosengeld, die Sie bei Beschäftigung im Inland auch erworben hätten.

Wo bekomme ich die Sozialversicherungsbestätigungen?
Schweiz
: Kantonalspolizei oder dem Arbeitgeber
Frankreich: Präfektur
UK und Irland: Social Office, Department of Health and Social Security, Arbeitgeber

Außereuropäische Länder
Da es mit den Ländern außerhalb Europas i.d.R. keine Sozialversicherungsabkommen gibt, müssen Sie sich ggf. selbst versichern.
Wenn betriebliche Krankenversicherungen angeboten werden, sollten Sie deren Schutzumfang prüfen und ggf. lieber eine Auslandskrankenversicherung in Deutschland abschließen.
Die ZIHOGA empfiehlt, eine freiwillige Rentenversicherung in Deutschland abzuschließen, damit die Jahre im Ausland bei der Berechnung Ihrer Ansprüche nicht wegfallen.
Eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist leider nicht auf freiwilliger Basis möglich. Sie haben daher keinen Anspruch erworben, wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren.
Bitte bedenken Sie, dass im Krankheitsfall ein Heimflug ratsam werden kann. Prüfen Sie ob Ihre Versicherung das Risiko trägt, schließen Sie ggf. eine Zusatzversicherung ab.

Besonderheiten einzelner Länder:
USA: J-1-Visa umfassen eine Pflichtkrankenversicherung,
Privathaftpflicht (für USA gültig) nicht vergessen, Rentenbeiträge werden in Deutschland anerkannt, Sie müssen sie nachweisen.
Australien, Neuseeland, Südafrika: Sie sind selbst für die soziale Absicherung verantwortlich.

 

 

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