
Staatliche Gewerbeschule Gastronomie
und Ernährung
Angerstraße 4
22087 Hamburg
Büro +49-40-42859-3423
Fax +49-40-42859-3128

Europäische Union
In den Ländern der EU ist das Arbeiten
für Staatsangehörige anderer EU-Staaten problemlos möglich.
Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit sorgen dafür, dass Sie
weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Schweiz
Die Schweiz hat besondere Regelungen für Arbeitnehmer aus dem
Ausland - Sie benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
Sie können dort entweder als Saisonnier, auf bis zu 9 Monate
am Stück befristet, oder als Stagiaire arbeiten. Letzteres
geht nur einmal im Leben. Stagiaires müssen zwischen 18 und 35 sein,
eine abgeschlossene Ausbildung haben und können dann für 12 bis 18
Monate in der Schweiz arbeiten.
USA
Die Green-Card, die Freikarte zur Einreise in die USA, wird
verlost. Wer kein Glück hat, muss auf das J-1-Visum
ausweichen. Dieses Visum ist an einen Trainee-Vertrag gebunden, dem
ein Trainingsrahmenplan beigefügt sein muss. Es ermöglicht Ihnen
einen bis zu 18-monatigen Arbeitsaufenthalt in den USA, sofern Sie
20 bis 34 Jahre alt sind, eine abgeschlossene Berufsausbildung und
möglichst ein Jahr Berufserfahrung und Englischkenntnisse haben.
Kanada
In Kanada können Sie nur dann arbeiten, wenn Sie einen Arbeitgeber
finden, der Sie persönlich als die einzig mögliche Arbeitskraft
anfordert. Das geht nur, wenn der Betrieb nachweisen kann, dass sich
kein geeigneter Bewerber aus Kanada hat finden lassen. Die Zihoga
schreibt: "Es ist fast unmöglich, eine Arbeitserlaubnis zu
bekommen."
Übrigens setzen kanadische Arbeitgeber i.d.R. gute Englisch- und
Französischkenntnisse voraus.
Australien
Es scheint beinah unmöglich zu sein, in Australien eine
Arbeitserlaubnis zu bekommen.
Neuseeland
In Neuseeland können sich Chancen im Rahmen von Saisonverträgen
ergeben, die in längere Arbeitsverhältnisse münden können. Die
Arbeitserlaubnis beantragt der Arbeitgeber. Sie müssen sich um ein
Visum kümmern, was in der Londoner Botschaft des Landes möglich ist.
Südafrika
Laut Zihoga ist es zur Zeit beinah unmöglich, eine Arbeitserlaubnis
zu bekommen, da es gesetzliche Regelungen gibt, nach denen der Abbau
der Arbeitslosigkeit unter Schwarzen Vorrang hat.
Kreuzfahrtschiffe
Die rechtlichen Bedingungen für das Arbeiten auf Kreuzfahrtschiffen
unterliegen den Bestimmungen der Länder, unter deren Flagge die
Schiffe fahren. Anheuern können Sie in der Regel erst nach Abschluss
Ihrer Berufsausbildung und ein- bis zweijähriger Berufserfahrung.